Wer eine Wohnung in Bad Lausick oder seinen Ortsteilen bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen in der Pass- und Meldestelle Bad Lausick anzumelden bzw. bei einem Umzug innerhalb von Bad Lausick und seinen Ortsteilen umzumelden.
Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Wohnungsgeberbestätigung oder
- Eigentümerbestätigung
- gültige Dokumente (Personalausweis , ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
- Geburts- und ggf. Eheurkunde
Bei Zuzug eines EU-Bürgers der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt aber eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates ist nach § 9 Freizügigkeitsgesetz / EU eine Aufenthaltsanzeige auszufüllen:
Aufenthaltsanzeige - Erklärung von Angehörigen eines EU-Staates und deren Angehörigen
Abmelden muss sich nur, wer ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.
Für die Abmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Sie können den Meldeschein persönlich abgeben oder per Post übersenden. Ebenso können Sie auch eine andere geeignete Person mit der Abgabe des Meldescheines beauftragen.
- Vom Ausfüllen des Meldescheins kann abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck der Meldebehörde die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
- Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Folgenden Unterlagen sind für die Abmeldung notwendig:
- gültige Dokumente (Personalausweis, ggf. Reisepass, ggf. Kinderreisepass)
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