Brandschutzbedarfsplan 2022-2027 der Stadt Bad Lausick
Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Bad Lausick stellt die Arbeitsgrundlage zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Schutzes der Bevölkerung im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfe und für öffentliche Notstände dar. Er wurde in 2007 erstmalig aufgestellt und wird regelmäßig fortgeschrieben.
Die aktuell gültige Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Bad Lausick ist entsprechend des Beschlusses des Stadtrates vom 29.11.2022 in Kraft gesetzt und gilt für den Zeitraum 2022 bis 2027.
Hier gelangen Sie zum Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Lausick.
Bitte beachten Sie außerdem die Anlage zum Brandschutzbedarfsplan.
