Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Befreiung/Ermäßigung GEZ

Allgemeine Informationen

Befreiung/Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht – Voraussetzungen

Sie können sich von der Rund­funk­beitrags­pflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozial­leistun­gen erhal­ten:

  • Arbeits­losen­geld II oder Sozial­geld (ein­schließ­lich Leistun­gen nach § 22 Sozial­gesetz­buch (SGB) II) - Be­freiungs­grund 403
  • Hilfe zum Lebens­unter­halt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundes­ve­rsorgungs­gesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d) - Befreiungs­grund 401
  • Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­min­derung (4. Kapitel SGB XII) - Befreiungs­grund 402
  • Leistun­gen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG), Berufs­aus­bildungs­beihilfe, Ausbildungs­geld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen - Befreiungsgründe 405 a, b, c
  • Leistun­gen nach dem Asyl­bewerber­leistungs­gesetz - Befreiungs­grund 404
  • Blinden­hilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG) - Befreiungs­grund 410
  • Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften (Landespflegegeldgesetze) - Befreiungs­grund 407
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge nach dem BVG - Befreiungsgrund 407
  • Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1) - Befreiungs­grund 408

Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG) - Befreiungsgrund 408
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII) - Befreiungs­grund 409

Eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen können:

  • Be­hinderte Men­schen, deren Grad der Be­hinderung nicht nur vorüber­gehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstal­tungen ständig nicht teilnehmen können und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
  • Blinde oder nicht nur vorüber­gehend wesentlich seh­behinderte Menschen mit einem Grad der Be­hinderung von wenigstens 60 allein wegen der Seh­behinderung und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde
  • Hör­geschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine aus­reichende Ver­ständigung über das Gehör auch mit Hör­hilfen nicht möglich ist und denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für eine Nebenwohnung

Sie möchten einen Antrag auf Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht für Ihre Neben­wohnung stellen? Nutzen Sie bitte dieses Online-Formular.

Voraus­set­zun­gen:

  • Der Antrag­steller ist melde­recht­lich beim Ein­wohner­melde­amt mit einer Haupt- und Neben­wohnung ange­meldet. Dem Online-Formular können Sie einen behördlichen Nach­weis (zum Beispiel Melde­bescheinigung der Ein­wohner­melde­behörde für beide Wohnungen oder Zweit­wohnungs­steuer­bescheid in Kopie) an­hängen. Daraus muss her­vor­gehen, dass Haupt- und Neben­wohnung auf Ihren Namen an­ge­meldet sind sowie das jeweilige Ein­zugs­datum in die Wohnungen.
  • Haupt- und Neben­wohnung sind beim Beitrags­service auf den Antrag­steller an­ge­meldet. Für Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner mit gemeinsamer Haupt­wohnung spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Haupt­wohnung beim Beitrags­service an­ge­meldet ist.

Die Be­frei­ung gilt nur für den An­trag­steller selbst. Weitere voll­jährige Mit­be­woh­ner in dieser Ne­ben­woh­nung sind ver­pflich­tet, sich beim Bei­trags­ser­vice zu melden, damit ihre Bei­trags­pflicht ge­prüft wer­den kann. Ehe­partner und ein­ge­tragene Lebens­partner können gegebenen­falls selbst einen An­trag auf Be­freiung stellen, wenn der andere Partner bereits den Rund­funk­beitrag für die gemeinsame Haupt­wohnung zahlt.

Verfahrensablauf

Wie beantrage ich eine Befreiung?

Gerne können Sie Ihren Antrag online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Das Formular erhalten Sie auch im Ordnungsamt der Stadt Bad Lausick.

Wichtig: Bitte stellen Sie keinen Antrag, wenn der erforderliche Nachweis noch nicht vorliegt. Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Telefon: 0221 5061-0 (Zentrale)
E-Mail: impressum@rundfunkbeitrag.de