Allgemeine Informationen
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie Ihres Ausweises oder Zeugnisses beziehungsweise die beglaubigte Abschrift eines Dokuments? Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass die Abschrift mit der Urschrift (also dem Original) übereinstimmt.
Die amtliche Beglaubigung von Kopien und Abschriften können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Beglaubigt werden können:
- Abschriften von Urkunden, die durch eine Behörde ausgestellt wurden
- Abschriften von Dokumenten, die Sie zur Vorlage bei einer Behörde benötigen
Voraussetzung bei Dokumenten aus dem Ausland ist, dass vom Original eine von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung existiert. Diese Übersetzung muss so mit dem Original verbunden sein, dass erkennbar ist, dass die Verbindung durch den Übersetzer erfolgt ist.