Zum Brandschutz zählen unter anderem:
- Einsatzplanung der Feuerwehr
- Katastrophenschutz
- Unterhaltung der Feuerwehren
- Freistellung / Lohnausfall für Feuerwehrangehörige
- Kostenregulierung von Feuerwehreinsätzen bei technischen Hilfeleistungen (z. B. Verkehrsunfall mit auslaufenden Betriebsstoffen)
- Vorbeugender Brandschutz
- Brandverhütungsschauen
- Feuerwehrpläne
- Stellungnahmen zur gesicherten Löschwasserversorgung
