Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Eheschließung

Allgemeine Informationen

Anmeldung der Eheschließung

Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt zwingend beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes von einem der beiden Eheschließenden.
Grundsätzlich sollen beide Partner bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein. Bei Verhinderung eines Verlobten ist die Vollmacht vorzulegen.
Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Hinweis: Alle Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.

von beiden Eheschließenden (deutsche Staatsangehörige):

  • die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes; die Geburtsurkunde ist nicht ausreichend;
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • erweitere Meldebescheinigung, wenn der Wohnsitz nicht in Bad Lausick oder Otterwisch liegt (zur Anmeldung der Eheschließung maximal 14 Tage alt)
  • das Standesamt nimmt Einsicht in das Melderegister (8 € pro Partner), wenn der Wohnsitz in Bad Lausick oder Otterwisch liegt

bei gemeinsamen Kindern:

  • die Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkennung, wenn der Vater nicht auf der Geburtsurkunde benannt ist
  • ggf. Sorgerechtserklärung

bei geschiedenen oder verwitweten Eheschließenden zusätzlich:

  • aktuelle, beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Eheurkunde mit aktueller Namensführung und Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Es können weitere Unterlagen aufgrund persönlicher Verhältnisse gefordert werden.
Besitzt mindestens ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit oder ist im Ausland geboren oder geschieden worden, ist eine vorherige persönliche Vorsprache im Standesamt von Nöten. Danach erfolgt eine schriftliche Mitteilung der geforderten Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Anmeldung der Eheschließung

› 60 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind
› 95 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei einem Partner ausländisches Recht zu beachten ist
› 130 € für die Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn bei beiden Partnern ausländisches Recht zu beachten ist

Durchführung der Eheschließung

› 20 € für die Durchführung der Eheschließung am Amtssitz zu den allgemeinen Öffnungszeiten,
bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt (als dem Wohnohrtstandesamt) 50 €
› 80 €
 für die Durchführung einer Eheschließung am Amtssitz außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes (freitags ab 12 Uhr und samstags),
bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt (als dem Wohnohrtstandesamt) 110 €
› 120 €
für die Durchführung außerhalb des Amtssitzes außerhalb der allgemeinen Öffnunsgzeiten,
bei Anmeldung bei einem anderen Standesamt (als dem Wohnohrtstandesamt) 150 €

Weiteres

› 15 € für die Erteilung einer Eheurkunde; für jedes weitere Exemplar im gleichen Format, 7 €
› 8 €
 für die Einsichtnahme in das Melderegister pro Person
› 35 € für die Aufnahme einer Anschlusserklärung für Kinder im Rahmen der Eheschließung