Anmeldung der Eheschließung
Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate vor dem Termin der Eheschließung erfolgen.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt zwingend beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes von einem der beiden Eheschließenden.
Grundsätzlich sollen beide Partner bei der Anmeldung der Eheschließung anwesend sein. Bei Verhinderung eines Verlobten ist die Vollmacht vorzulegen.
Die Ehe kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.