Allgemeine Informationen
In der Pass- und Meldestelle Bad Lausick können nach § 30 BZRG einfache-, erweiterte und behördliche Führungszeugnisse beantragt werden.
Die Beantragung muss unbedingt persönlich erfolgen, man kann sich nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.
Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html
Existiert kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland, so ist der Antrag direkt beim:
Bundesamt für Justiz
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn
zu stellen. Hinweise dazu auf www.bundesjustizamt.de
Die elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Persönliche Antragstellung
Wenn Sie in Deutschland leben, beantragen Sie das Führungszeugnis persönlich bei der für Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz zuständigen Meldebehörde.
Sie müssen den Verwendungszweck angeben. Wenn das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden soll, benötigen Sie außerdem die genaue Bezeichnung und Anschrift der Behörde sowie gegebenenfalls das Aktenzeichen.
- Die Meldebehörde leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter, wo das Führungszeugnis ausgestellt wird.
- Im Falle des Europäischen Führungszeugnisses wird der betreffenden EU-Mitgliedstaat um Mitteilung des Inhalts des dortigen Strafregisters gebeten. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
- Abschließend wird das Führungszeugnis entsprechend des Verwendungszweckes entweder an Sie oder an die benannte Behörde gesendet.