Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
- die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
- der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
- der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
- der Hund verstirbt
Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn
Die Abmeldung kann
Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.
Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.
Dokumente| Hundesteuersatzung (45 kB) | |
| Hundesteuersatzung 1. Änderung vom 25.11.2010 (17 kB) |