Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Hund abmelden

Allgemeine Informationen

Eine Abmeldung eines Hundes hat zu erfolgen, wenn

  • die hundehaltende Person aus dem Stadtgebiet verzieht
  • der Hund an eine neue Hundehalterin oder einen neuen Hundehalter abgegeben wird
  • der Hund ins Tierheim abgegeben wird oder
  • der Hund verstirbt
Verfahrensablauf

Die Abmeldung kann

  • online 
  • formlos schriftlich oder
  • persönlich im Fachdienst Finanzen gestellt werden.

Die Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung zurück zu geben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ende der Hundehaltung ist von der hundehaltenden Person binnen 14 Tagen bei der Stadt anzuzeigen.