Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.
Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:
- wenn der Hund neu aufgenommen oder
- wenn der Hund bei Zuzug nach Bad Lausick oder in einen Ortsteil mitgebracht wurde oder
- wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.
Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende. Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.
