Stadt Bad Lausick

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Hund anmelden

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei Ihrer Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen.

Die Hundehalterin oder der Hundehalter hat den Hund nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden:

  • wenn der Hund neu aufgenommen oder
  • wenn der Hund bei Zuzug nach Bad Lausick oder in einen Ortsteil mitgebracht wurde oder
  • wenn ein Welpe den 2. Lebensmonat vollendet hat.

Als Hundehalterin oder Hundehalter gilt, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Halten mehrere Personen in einem Haushalt einen oder mehrere Hunde so sind diese Gesamtschuldende.  Es kommt nicht darauf an, wer Eigentümerin oder Eigentümer des Hundes ist.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung Ihres Hundes online, persönlich oder schriftlich vornehmen.

Für die Anmeldung können Sie das Online- Formular "Anmeldung zur Hundesteuer" verwenden, oder Sie nutzen das Formular, welches im Rathaus für Sie ausliegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung des Hundes muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt erfolgen.