Sparen Sie die Wartemarke und verkürzen Sie Ihre Wartezeit in der Zulassungsbehörde.
Mit der Onlineterminvergabe können Sie für verschiedene Formen der An- und Abmeldungen von Fahrzeugen einen Termin vereinbaren.
Je Zulassungsvorgang (Abmeldung oder Zulassung) ist nur eine Terminvergabe möglich.
Sofern Ihre Unterlagen vollständig sind, ist Ihr Vorgang im Normalfall innerhalb von 15 Minuten abgeschlossen.
Die Kennzeichenlänge für Standardfahrzeuge beträgt im Landkreis Leipzig 6 bzw. 7 Stellen.
Bei Wunschkennzeichenreservierung für ein Saisonkennzeichen ist darauf zu achten, dass wegen des erhöhten Platzbedarfs höchstens eine 6-stellige Kombination aus Ziffern und Zeichen verwendet werden kann (z. B. L-U1000, L-XB100 oder GRM-A10). Gleiches gilt bei Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen).
Für Motorräder können Sie Ihr Wunschkennzeichen aus folgenden Serien auswählen:
ein Buchstabe (U bis Z) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-U123, L-X9876) oder
zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. L-YO56, L-UI123).
Für alle weiteren Fahrzeuge (PKW, LKW, Anhänger, ...) können Sie Ihr Wunschkennzeichen aus diesen Serien auswählen:
ein Buchstabe (U bis Z) mit 4 Ziffern (z. B. L-X9876) oder
zwei Buchstaben (UA bis ZZ) mit 3 oder 4 Ziffern (z. B. L-VO567, L-UA1234).
Für die Heimat-Kennzeichen (BNA, GHA, GRM, MTL, o. WUR) gilt für alle Fahrzeugarten:
zwei Buchstaben mit 2 Ziffern (z. B. BNA-AB10) oder
ein Buchstabe mit 2 oder 3 Ziffern (z. B. MTL-A10, GHA-A999) oder
zwei Buchstaben mit einer Ziffer (z. B. WUR-AB1).
Kürzere Kennzeichen für Kräder bzw. Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung werden nur nach einer Fahrzeugüberprüfung vor Ort reserviert und zugeteilt. Sollten Sie aus versehen für Ihr PKW / LKW / Anhänger ein Motorradkennzeichen reserviert haben, hat diese Reservierung keine Gültigkeit für dieses Fahrzeug!
Die Reservierung sollten Sie nur für den tatsächlichen Fahrzeughalter vornehmen. Bei der Zulassung erfolgt die Zuteilung des Wunschkennzeichens nur auf die reservierte Person. Die Reservierungsdauer über das Internet beträgt 60Tage.
Bei Onlinereservierungen besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens. Für vorab falsch geprägte Kennzeichen, wird durch den Landkreis Leipzig keine Haftung übernommen.
Informationen zur Bearbeitung Ihrer Internetzulassung erhalten Sie unter der Tel.-Nr: 03433 241-2002 o. -2016.
Details zu den benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Aufgabenbereich Kfz-Zulassung.
Internetbasierte ZulassungWelche Zulassungsvorgänge sind online nicht möglich?
• Antrag und Änderungen zu roten Oldtimer-Zulassungen
• Antrag und Änderungen zur Roten Dauerkennzeichen (z.B. für Autohändler)
Das i-Kfz-Portal für internetbasierte Außerbetriebsetzungen und Zulassungsvorgänge steht ab sofort für natürliche Personen (ausschließlich Privatpersonen) zur Verfügung. Mit i-Kfz Stufe 3 sind folgende Dienstleistungen online möglich:
• Neuzulassung
• Umschreibung (einschl. Adressänderung)
• Wiederzulassung
• Außerbetriebsetzung
Bitte beachten Sie vor dem Start Ihres i-Kfz-Vorgangs folgende Hinweise:
• Zur sicheren Identifizierung des Antragstellers ist ein elektronischer Identitätsnachweis (Personalausweis mit Onlinefunktion) erforderlich. Zudem muss ein entsprechendes Kartenlesegerät oder die AusweisApp vorhanden sein, um die Identifizierung elektronisch durchzuführen.
• Für sämtliche Zulassungsvorgänge werden Zulassungsbescheinigungen benötigt, welche nach dem 01.01.2015 (bei der Zulassungs-Bescheinigung Teil II nach dem 01.03.2018) ausgestellt worden sind, da nur auf diesen, die für den Zulassungsvorgang erforderliche Markierung mit verdeckten Sicherheitscode vorhanden ist.
• Bei Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel und Außerbetriebsetzungen sind zudem Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern notwendig, welche ebenfalls nach dem 01.01.2015 ausgegeben worden sind. Auch hier werden für den Zulassungsvorgang die Sicherheitscodes benötigt.
• Bei Wiederzulassungen ist zu beachten, dass das Fahrzeug nicht länger als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt sein darf. Sieben Jahre nach Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges werden sämtliche Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gelöscht.
Nicht jeder Zulassungsvorgang ermöglicht ein sofortiges Losfahren! Bei folgenden Zulassungsvorgängen ist das sofortige Losfahren ausgeschlossen:
• Neuzulassung bzw. Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeuges
• Umschreibungen mit Kennzeichenwechsel
• Wiederzulassung
Nach der manuellen Bearbeitung und Entscheidung der Zulassungsbehörde, ist die Zulassung oder Änderung erst am dritten Tag, der dem Tag folgt, an dem die Zulassungsbehörde den Bescheid abgesandt hat, wirksam. Das heißt, dass eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erst ab dem im Bescheid der Zulassungsbehörde benannten Datum möglich ist.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: 03433 241-2055 oder 03433 241-2002.
Die Bezahlung der Gebühr hat mittels dem ePayment-System 'ePayBL' zu erfolgen.
Weitere Infomationen finden Sie unter:
Benutzerleitfaden(PDF, 1,2 MB), FAQ(PDF, 645 kB) sowie auf folgenden Internetseiten www.bmvi.de und Online-Ausweisfunktion.
