Im Standesamt werden folgende Namensänderungen bearbeitet:
- Namensänderungen für Kinder nach Eheschließung der Eltern,
- Namenserteilungen für Kinder durch einen Elternteil,
- Namensänderung für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge,
- Ehenamensbestimmungen,
- Wiederannahme eines Geburtsnamens,
- Widerruf einer Hinzufügung zum Ehenamen
- Angleichungserklärungen.
Dazu ist in jedem Fall eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Welche Unterlagen und Urkunden zur Namensänderung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Standesamt nach.