Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Namenserklärung/-änderung

Allgemeine Informationen

Im Standesamt werden folgende Namensänderungen bearbeitet:

  • Namensänderungen für Kinder nach Eheschließung der Eltern,
  • Namenserteilungen für Kinder durch einen Elternteil,
  • Namensänderung für Kinder nach Begründung gemeinsamer Sorge,
  • Ehenamensbestimmungen,
  • Wiederannahme eines Geburtsnamens,
  • Widerruf einer Hinzufügung zum Ehenamen
  • Angleichungserklärungen.


Dazu ist in jedem Fall eine Vorsprache im Standesamt erforderlich.

 

Welche Unterlagen und Urkunden zur Namensänderung vorzulegen sind, ist vom Einzelfall abhängig. Bitte fragen Sie dazu persönlich, telefonisch oder per E-Mail im Standesamt nach.