Aus den Registern des Standesamtes Bad Lausick können Urkunden, beglaubigte Ausdrucke oder mehrsprachige Auszüge ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Tod) in Bad Lausick oder einem Ort im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Bad Lausick ereignet hat.
Das Standesamt stellt Urkunden
- aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre,
- aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre aus.
Nach Ablauf dieser Fristen ist das Archiv der Stadt Bad Lausick für die Ausstellung von Dokumenten aus den Registern zuständig.