Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Plakatierung

Verfahrensablauf
Allgemeine Informationen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Im Bereich der Veranstaltungswerbung ist dies beispielswiese dann der Fall, wenn

  • für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine oder Kirchen) Info- beziehungsweise Promotionsstand aufgestellt werden,
  • Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt werden und
  • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielswiese Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert werden oder
  • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam machen.

Möchten Sie solche Sondernutzen für sich in  Anspruch nehmen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten,
  • schriftlich per Post oder
  • online.

Nach Prüfung und Bearbeitung des Antrages erhält der Antragsteller die Genehmigung. 

Die zu erwartenden Kosten für die Genehmigung sind bei der Fa. City-marketing Außenwerbung zu erfragen.