Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Ruhestörung/Lärmbelästigung

Verfahrensablauf
Allgemeine Informationen

Lärmbelästigung ist kein seltenes Phänomen. Die Toleranzschwellen der einzelnen Mieter beziehungsweise Anwohner liegen teilweise sehr weit auseinander – daher sollten Sie bei Lärm aus der Nachbarschaft zunächst mit den Verursachern und gegebenenfalls auch mit anderen betroffenen Nachbarn sprechen.

  • Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- / Stadtverwaltung oder in akuten Fällen an die örtliche Polizeidienststelle, um die Lärmbelästigung anzuzeigen
  • Die Polizei prüft vor Ort, ob durch den Lärm die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt wird und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen (z.B. Ausschalten der Musikanlage)
Rechtsgrundlage