Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Schädlingsbekämpfung

Verfahrensablauf
Allgemeine Informationen

Ratten sind nach § 2 Nr. 12 Infektionsschutzgesetz Gesundheitsschädlinge, da durch sie Krankheitserreger auf den Menschen übertragen werden können. In der Regel treten Ratten dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten, Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

Nahrung und Unterschlupf finden die Ratten meist dort, wo rattenanziehender Unrat, wie Polstermöbel und Teppichreste abgelagert wird. Als Nahrung dienen generell sämtliche Lebensmittelabfälle.

Wenn Sie einen Rattenbefall festgestellt haben, gilt es folgendes zu beachten:

Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer, Nutzungsberechtigte und sonstige Besitzer von Grundstücken, Wohn- und Gewerberäumen zur Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls verpflichtet. Sie haben ihn unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bereich der Befall aufgetreten ist.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Neben Schadnagern (z.B. Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) zählt auch Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer) zu Hygienschädlingen, die Lebensmittel und/oder Gebäude verunreinigen, Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekt sind.

Mögliche Unterstützung zur Abhilfe:

Schädlingsbekämpfung Michael Busch in Borna

APEX Schädlingsbekämpfung in Borna

Kammerjäger Thiele in Borna