Stadt Bad Lausick

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Wohngeld

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Sie können Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums bekommen.

Sie müssen das Wohngeld schriftlich bei Ihrer Wohngeldbehörde beantragen. Dort finden Sie auch die Antragsformulare und können sich beraten lassen. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

Wenn Sie andere Sozialleistungen bekommen, die Ihre Wohnkosten bereits berücksichtigen, können Sie normalerweise kein Wohngeld bekommen. Dazu gehören beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

An wen muss ich mich wenden?

Landratsamt Landkreis Leipzig

SG Wohngeld/BaföG

Brauhausstraße 8

Haus 10

04552 Borna

Was sollte ich sonst noch wissen?

Sämtliche Anträge erhalten Sie auch beim Ordnungamt der Stadt Bad Lausick.