Stadtverwaltung Bad Lausick, 04651 Bad Lausick, Markt 1
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE79ZZZ00000005434
Ich ermächtige die Stadt Bad Lausick, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Bad Lausick oder der Gemeinde Otterwisch auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Lastschrift wird mich die Stadt Bad Lausick über den Einzug in dieser Verfahrensart informieren.
Bitte beachten Sie Folgendes:
-Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
-Entstehen der Stadt Bad Lausick im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil z.B. eine Lastschrift mangels Kontodeckung nicht eingelöst wird, so sind diese Kosten von Ihnen zu tragen. Das SEPA-Lastschriftmandat erlischt dann automatisch.
-Ergibt sich durch eine Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, weches Ihnen durch einen neuen Bescheid zur Kenntnis gebracht wird, wird das bestehende SEPA-Lastschriftmandat nicht hierin übernommen.
*) Pflichtfelder