Stadt Bad Lausick

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Hausnummervergabe (Antrag auf Erteilung/Änderung) nach § 126 Abs. 3 BauGB

Vorspann

Die Vergabe von Hausnummern dient der Orientierung innerhalb des Gemeindegebietes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Gefahrenabwehr.

 

Angaben zum Antragssteller

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