Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Vorspann

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs (Posteingang bzw. Onlineantrag) schriftlich anzuzeigen.

 

Angaben zur natürlichen Person

Angaben zur natürlichen Person

*) Pflichtfelder