Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Antrag auf Genehmigung Traditions-/Brauchtumsfeuer

Allgemeine Informationen

Zu den Brauchtums- und Traditionsfeuern zählen ausschließlich:

  • Neujahrsfeuer bis zum 15. Januar
  • Osterfeuer vom Gründonnerstag bis Montag außer Karfreitag
  • Walpurgisfeuer/Tanz in den Mai am 30. April
  • Sommersonnenwende/Johannistag (zwischen 21. und 24. Juni)
  • Martinsfeuer am 11. November
  • Lagerfeuer während einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Vereinsfest)
Angaben zum Antragsteller/Veranstalter/Organisation

Angaben zum Antragsteller/Veranstalter/Organisation

Telefon*
Verantwortliche Person über 18 Jahre

Verantwortliche Person über 18 Jahre

Art der Veranstaltung

Art der Veranstaltung

Es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung:*
Die Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen ist vorgesehen (Bitte beachten, dass ggf. eine Gestattung beim Ordnungsamt zu beantragen ist.):*
Angaben zum Brauchtums-/Traditionsfeuer

Angaben zum Brauchtums-/Traditionsfeuer

Höhe des Feuers (ca. in Metern):*

Durchmesser des Feuers (ca. in Metern):*

Die Zustimmung des Grundstückeigentümers liegt vor:*

Hinweise:

Zulässig ist grundsätzlich die Verbrennung von trockenem, naturbelassenen Ast-, Spalt- oder Schnittholz. Das setzt voraus, dass das Holz nicht mit Schutzanstrichen oder Imprägnierungen behandelt wurde. Die Verbrennung von Abfällen, wie z. B. Laub, Grünschnitt, Möbeln, Altreifen oder die Verbrennung von Mineralölprodukten ist verboten. Es stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß §17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 1000 Euro geahndet werden.

Die Möglichkeit der Durchführung des Lagerfeuers ist entsprechend den meteorologischen Bedingungen (Wind-richtung, Windstärke, Waldbrandstufe) am Durchführungstag in Eigenverantwortung neu zu bewerten und gege­benenfalls abzusagen. Die einschlägigen Brandschutzbestimmungen sind einzuhalten.

Sollte es dennoch zu rechtswidrigen Abfallhandlungen kommen, weisen wir Sie darauf hin, dass das nunmehr den Tatbestand einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit darstellt.

Als Betreiber des Traditions-/Brauchtumsfeuers tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ent­sorgung eventueller widerrechtlicher Abfallablagerungen.

Die erteilte Genehmigung zur Durchführung von Traditions-/Brauchtumsfeuern ist durch den Veranstalter vor Ort vorzu­halten.

Die Hinweise sowie das Hinweisblatt zum Thema Lager- und Brauchtums-/Traditionsfeuer habe ich zur Kenntnis genommen.

Bestätigung*
Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

*) Pflichtfelder