Stadt Bad Lausick

Kartenanwendung

Lagerfeuer/Brauchtumsfeuer

Allgemeine Informationen

Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.

Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Im unteren Bereich steht Ihnen ein Flyer zum Download zur Verfügung.

Sie erhalten wichtige Informationen darüber, wann kein Feuer entzündet werden darf, welche Sicherheitsregeln zu beachten sind sowie Informationen zur Anzeige- und Genehmigungsfreiheit, Anzeigepflicht und Genehmigungspflicht.