Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. In einem Bebauungsplan wird die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Erstellt wird ein Bebauungsplan von der zuständigen Gemeinde. Diese legt in einer Satzung zunächst fest, welche Nutzungen auf einer Fläche zulässig sind. In der Rege gilt ein Bebauungsplan nicht für das gesamte Gemeindegebiet, sondern für jeweils einen Teil davon, beispielsweise einen Ortsteil oder eine Grundstücksgruppe. Üblicherweise besteht ein Bebauungsplan aus zwei Teilen.
Bekanntmachung öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 36/2 „Kursondergebiet Bad Lausick“ 2. Änderung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 36/2 „Kursondergebiet Bad Lausick“ 2. Änderung
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat mit Beschluss (Nr.160/21/29/04/2026) vom 29.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/2 „Kursondergebiet Bad Lausick“ 2. Änderung in der Fassung vom 22.04.2026 und die Begründung in der Fassung vom 22.04.2026 gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 36/2 „Kursondergebiet Bad Lausick“ 2. Änderung und die Begründung liegen vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur EG, aus:
montags und mittwochs 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,
dienstags 7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,
donnerstags 7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,
freitags 7:30 – 12:00 Uhr.
Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 (E-Mail t.tenner@bad-lausick.de) und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Entwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;
- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Bad Lausick, den 22.05.2026
Hultsch
Bürgermeister
Anlagen:
Begründung zum B-Plan Nr. 36-2
Verkehrsuntersuchung Generationenpark
Berichtsentwurf Schalltechnische Prognose
Planzeichnung B-Plan Nr. 36-2 Kursondergebiet
Übersichtsplan:
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Neue Straße Buchheim“
Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 „Neue Straße Buchheim“
Der Stadtrat der Stadt Bad Lausick hat mit Beschluss (Nummer 161/21/29/04/2026) vom 29.04.2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Neue Straße Buchheim“ in der Fassung vom 03.03.2026 und die Begründung in der Fassung vom 30.03.2026 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 84 “Neue Straße Buchheim“ und die Begründung liegen vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026 während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht im Rathaus, Flur EG, aus:
montags und mittwochs 7:30 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr,
dienstags 7:30 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr,
donnerstags 7:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr,
freitags 7:30 – 12:00 Uhr.
Abweichende Zeiten können mit Frau Tenner, Tel. 034345/70130 (E-Mail: t.tenner@bad-lausick.de) und Frau Ezold, Tel. 034345/7010 vereinbart werden. Während dieser Zeit können Anregungen und Hinweise zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Vorentwurf nebst Begründung ist in dieser Zeit auch auf der Homepage der Stadt Bad Lausick (www.bad-lausick.de) und dem Landesportal Sachsen (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- gemäß § 4a Abs. 5 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist;
- Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt. Sofern Dritte ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Bad Lausick, den 22.05.2026
Goldmann
stellv. Bürgermeister
Anlagen:
Artenschutztechnische Betroffenheitsabschätzung - Vorentwurf
Begründung B-Plan Nr. 84 - Vorentwurf
Übersichtsplan
